Polizeiliche Razzia beim
NIX GUT-Mailorder
razzia@nix-gut.de bitten darum, die folgenden Informationen weiterzuleiten,
"um auf Ungerechtigkeit und Misstand
in der Justiz aufmerksam zu machen.
ACHTUNG - Kontaktaufnahme zu uns bitte NUR unter razzia@nix-gut.de
Deutsches Recht: Nazi-Parolen erlaubt / Antifaschisten verurteilt
In den vergangen Wochen häufen sich die Meldungen wo der Staat
aus unserer
Sicht aus Willkür auf Antifaschisten und Andersdenkender losgeht.
August 2005: Große Razzia beim Nix Gut Mailorder. (-- Zwei
Transporter voll
mit Artikel und Katalogen auf denen durchgestrichene Hakenkreuzen
abgebildet werden wurden beschlagnahmt --) Verfahren läuft
Oktober 2005: Ein Jugendlicher wird von Faschos angepöpelt und
seine
Anfnäher von der Jacke gerissen (Hackenkreuz im Verbotszeichen).
Er
erstattet Anzeige. Zwei Tage später hat das Opfer eine Anzeige
wegen des
des Aufnähers. --) Das Opfer wird zum Täter gemacht.
November 2005: Ein Student wird verurteilt wegen des Tragens eines
20mm
großen Buttons (Hackenkreuz im Verbotszeichen) --) Student geht
in Revision
Wie kann es sein das in Deutschland der Spruch: 'Ruhm und Ehre der
Waffen-S' straflos ist, durchgestrichene und zerschlagene Hakenkreuze
aber
verboten sind.
Es gibt immer mehr Anzeigen und Verurteilungen gegen Antifachisten
die dies
offen zur Schau stellen. Unter fadenscheidigen Argumenten urteilen
Richter
und stellen Deutschland somit in genau das Licht gegen das sie eigentlich
verhindern wollen. Wir haben das Argument: 'Stellen Sie sich vor,
ein
japanischer Tourist sieht in Tübingen diesen Anstecker und erzählt
zu
Hause, dass in Deutschland das Hakenkreuz immer noch verwendet wird.'
praktisch getestet und es war allen klar das die Symbolik klar gegen
das
Nazi-Regime gerichtet war. Jetzt stellen wir uns vor in was für
einem Licht
die Deutsche Gesellschaft steht, wenn sie die Gegner Nazionalistischen
Gedankenguts verurteilt und im gleichen Atemzug SS ähnliche -Parolen
erlaubt.
Auf der Seite des Verfassungsschutzes wird ausdrücklich darauf
hingewiesen
'Die Verwendung von unter §§86, 86a StGB fallenden Kennzeichen
ist
dann NICHT strafbar, wenn der unbefangene Betrachter in der Art der
Darstellung
eine ABLEHNUNG der NS-Ideologie erkennen kann.', das sollte bei all
diesen Zeichen gegeben sein.
In aktuell uns betreffenden Fall geht die Staatsanwaltschaft sogar
soweit,
das sie bewußt Behinderten-Arbeitsplätze gefährdet
indem sie unsere Artikel
und Kataloge beschlagnahmt und uns damit die Existenzgrundlage nimmt.
Wir lassen uns das dagegen sein nicht verbieten und möchten
mit diesem mail
die öffentlichkeit darauf Aufmerksam machen was in ihrem Namen
geschieht.
Wer mehr dazu Wissen möchte, oder uns unterstützen kann
sich unter
folgender Adresse informieren:
http://razzia.nix-gut.de
email: razzia@nix-gut.de
WIR BITTEN DIESE MAIL WEITERZULEITEN UM SOMIT RECHT VIELE MENSCHEN
DAVON ZU
INFORMIEREN"
Solidarität mit der
Alten Meierei
Unter der Überschrift "Alte Meierei bleibt unkommerziell
und selbstverwaltet!" rufen das Kneipenkollektiv des Subrosa
in Gaarden, das Kneipenkollektiv des Sponti Hansa in der Hansastraße
48 und die Betreiber des Exlex am Ziegelteich dazu auf, eine Solidaritätserklärung
gemeinsam zu unterstützen:
Liebe Freundinnen und Freunde unabhängiger Kultur,
wir, das Kneipenkollektiv Sponti Hansa aus der Hansastraße
48, das Kneipenkollektiv des Subrosa in Gaarden und die Betreiber
des Exlex am Ziegelteich, wollen die Alte Meierei mit einer Solidaritätserklärung
unterstützen. Wir werden es nicht hinnehmen, dass ein weiterer
wichtiger Teil der Kieler Kulturlandschaft vom Stadtplan verschwindet.
Um unserem Vorhaben ein möglichst großes Gewicht zu geben,
bitten wir Sie?/?Euch, die folgende Solidaritätserklärung
mit uns zu unterzeichnen.
Sponti Hansa, Hansastraße 48
Subrosa, Elisabethstraße
Café Exlex, Ziegelteich
www.altemeierei.de